Ja. Siehe nächste Frage.
Ja. Siehe Zugangsordnungs Medieninformatik Master.
§ 3 (2) legt dort die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen fest:
(2) Zugang zum Masterstudiengang Medieninformatik erhalten Bewerber und
Bewerberinnen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss im Umfang vom
mindestens 180 ECTS nachweisen, und mindestens eine der folgenden
Bedingungen erfüllen:
a) Die Bewerber und Bewerberinnen weisen den Abschluss in einem der
Bachelorstudiengänge Medieninformatik oder Technische Informatik --
Embedded Systems der Berliner Hochschule für Technik oder den
Abschluss in einem vergleichbaren Studiengang nach.
b) Die Bewerber und Bewerberinnen weisen Kenntnisse aus der Kerninformatik
im Umfang von 30 ECTS und aus der Angewandten Informatik im Umfang von
20 ECTS nach.
Module der Kerninformatik in diesem Sinne sind z.B. Programmierung,
Theoretische Informatik, Technische Grundlagen der Informatik, Software
Engineering, Algorithmen und Datenstrukturen, Datenbanken,
Betriebssysteme oder Verteilte Systeme. Module der Angewandten
Informatik in diesem Sinne sind z.B. Computergrafik, Medientechnologien,
Web Engineering oder Human-Computer Interaction.
Ja. Laut Rahmenstudien -und Prüfungsordnung sind als Gast- oder Nebenhörer erbrachte Leistungen für die Zulassung anerkennbar. Sie können auf diese Weise fehlende Leistungen vor Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz nachholen. Dafür bieten sich Module z.B. aus dem Bachelorstudiengang Medieninformatik an.
Eine Zulassung mit Auflagen bei fehlenden Voraussetzungen ist nicht möglich.
Am Besten sprechen Sie das vorher mit dem Studienfachberater ab.
Informationen zu Gast- und Nebenhörerschaft an der BHT finden Sie hier:
Nein. Es gibt momentan keinen Numerus Clausus für den Studiengang.
Nein. Ausserhalb einer anerkannten Hochschule erbrachte Leistungen spielen bei der Zulassung keine Rolle.
In die Berechnung der Gesamtnote gehen automatisch nur die sechs besten Noten ein.
Ja, das ist bei inhaltlich passenden Modulen im Prinzip möglich. Die Anerkennung wird auf Antrag überprüft und dann gewährt (Formulare gibt es auf den Seiten der Studienverwaltung).
Für jedes anzuerkennende Modul muss ein Modul des Master Medieninformatik ausgewählt werden, für das die extern erbrachten Leistungen anerkannt werden sollen. Dieses Modul kann dann nicht mehr belegt werden. Auf dem Zeugnis erscheint später der Name des ausgewählten Moduls aus dem Master Medieninformatik, nicht aber der Name anerkannten Moduls aus dem anderen Studiengang.
Die Anzahl der so anerkennbaren externen Module ist pro Person zunächst auf insgesamt zwei beschränkt.
Im Prinzip ja.
Bei der Anerkennung einer externen Leistung für ein Pflichtmodul wird stärker auf die inhaltliche Nähe des externen Moduls zum zu ersetzten Pflichtmodul geachtet. Bei der Anerkennung für ein Wahlpflichtmodul genügt die inhaltliche Relevanz für den Gesamtstudiengang.
Ja. Ein Auslandssemester ist ohne großen Aufwand möglich. Sie werden von den Auslandskoordinatoren des Fachbereichs bei der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen unterstützt.
Nein. Die Anerkennung von Leistungen aus einem Bachelorstudiengang im Masterstudiengang Medieninformatik erfolgt generell nicht.
Bitte wenden Sie sich an die Studiengangsleitung.